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Vorwort

Die Fernwartung durch die G.E.M. Computer Company GmbH (nachstehend GEM) wird mittels der Fernwartungs-Software „Teamviewer“ durchgeführt. Diese Software erfüllt nach Angaben des Herstellers die aktuellen Sicherheitsstandards, die bei der Fernwartung notwendig sind. Für die Fernwartung durch die GEM wird ein funktionierender Internetzugang zu dem Rechner des Kunden sowie ein vor Ort erreichbares Telefon benötigt. Für die Geschwindigkeit und Dauer der Fernwartung ist neben der eigentlichen Fragestellung auch die Qualität und Geschwindigkeit der Internetverbindung (z.B. DSL) des Kunden maßgeblich.

Begriffsbestimmungen

Die Person, welche die Dienste der Fernwartung durch die GEM GmbH bzw. deren Mitarbeiter in Anspruch nimmt, wird nachfolgend Kunde genannt.

Haftungsausschluss

Die GEM betreibt die Fernwartung unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen Sorgfalt und Verfügbarkeit. Für eintretende Schäden haftet die GEM nur insoweit, als diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, die von der GEM rechtlich zu verantworten sind.

Schadensersatzansprüche des Kunden aus entgangenem Gewinn sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden sowie solche Schäden, die dem Herrschafts- und Risikobereich des Kunden zuzurechnen sind.

Die GEM haftet nicht für Mängel, die dadurch verursacht werden, dass vom Kunden von den Einsatzbedingungen der Lizenz Software abgewichen wird. Auftretende Mängel hat der Kunde der GEM unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung und Dokumentation der Fehler.

Die GEM haftet ferner nicht für Mängel, die nach kundenseitigen Änderungen/Updates des Betriebs- oder Netzwerksystems oder durch kundenseitige Änderung der Software- und Hardwarekonfiguration auftreten.

Sollten sich aus dem Einsatz der Software „Teamviewer“ Beeinträchtigung oder Mängel im Computer oder Netzwerksystem des Kunden ergeben, so ist auch hierfür eine Haftung der GEM ausgeschlossen.

Verfügbarkeit

Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die GEM für die Verfügbarkeit externer Internet Services oder von Leitungen, die nicht im Einflussbereich der GEM liegen, keine Haftung übernimmt. Insbesondere hat die GEM den Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen nicht zu vertreten.

Datenverlust

Für die Sicherung von Datenbeständen ist der Kunde selbst verantwortlich. Eine Haftung für den Verlust von Daten ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Kosten

  • Die Kosten zur Herstellung einer Internetverbindung für die Fernwartung sowie anfallende Telefonkosten hat der Kunde selbst zu tragen.
  • Die Sitzungen werden nach vereinbarten Stundensatz oder SLA² Vertrag abgerechnet.
  • Falls Sie keine individuelle Stundensatz-Vereinbarung oder keinen SLA² Vertrag haben, berechnen wir
    50,00 Euro netto für die ersten 30 Minuten und
    25,00 Euro netto für alle weiteren, begonnenen 15 Minuten.

Zustandekommen der Vereinbarung

Mit der Herstellung der Internetverbindung zwischen dem Kundensystem und dem Rechner eines Support- Mitarbeiters der GEM erkennt der Kunde die vorgenannten Bedingungen für die Fernwartung per „Teamviewer“ an.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der GEM. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das für den Sitz der GEM sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Stand Januar 2024 .

1 Datenschutzbehörden verlangen für den zulässigen Einsatz von Google Analytics den Abschluss einer Auftragsdatenverarbeitungs-Vereinbarung. Eine entsprechende Vorlage wird unter http://www.google.com/analytics/terms/de.pdf von Google angeboten.

² Ein Service-Level-Agreement bezeichnet einen Rahmenvertrag bzw. die Schnittstelle zwischen Auftraggeber und Dienstleister für wiederkehrende Dienstleistungen. 
Bei Interesse an einem SLA Vertrag setzten Sie Sich bitte mit uns in Verbindung.